Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Therapie unterstützen zulassen
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
In der Regel erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse bis zu 80 % der Kosten oder einen von der Krankenkasse festgelegten Betrag. Dieser kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich hoch sein. Sie möchten genauere Informationen?
Dann können Sie unverbindlich bei mir anfragen oder sich an Ihre Krankenkasse wenden. Manche Krankenkassen benötigen vor Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag, da die Ernährungstherapie eine „Kann-Leistung“ ist. Diesen
stelle ich Ihnen gerne aus.
Die Kosten der Ernährungstherapie werden zunächst Ihnen in Rechnung gestellt. Die Rechnung können Sie dann zusammen mit der vom Arzt ausgestellten Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Prüfung erstattet
Ihnen diese einen Teil der Kosten zurück.
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
In der Regel sind 2 Präventionskurse (Ernährung/Bewegung/Stressmanagement/Suchtmittelkonsum) pro Jahr möglich. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen mindestens 75 € der Kursgebühren. Je nach Krankenkasse können die erstatteten Beträge
auch höher sein.
Eine präventive Ernährungsberatung können Sie auch ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in Anspruch nehmen. Sie bekommen nach Abschluss des Kurses lediglich eine Teilnahmebestätigung. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse
einreichen, um eine Erstattung zu erhalten. Eine vorherige Absprache mit der Krankenkasse ist bei zertifizierten Kurskonzepten nicht notwendig.

Anleitung zur Beantragung der Kostenbeteiligung bei Ihrer Krankenkasse
Bitte lassen Sie von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt die
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen.
Zusätzlich empfiehlt es sich, aktuelle Laborwerte, eine Aufstellung Ihrer aktuellen Medikation sowie vorhandene Befunde in Kopie anzufordern und mitzubringen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme für eine Ernährungstherapie möglich ist. Für diese Anfrage können Sie den Kostenvoranschlag als Vorlage verwenden – bitte tragen Sie Ihre persönlichen Angaben vollständig ein. Der Kostenvoranschlag dient lediglich der Orientierung und ist nicht verbindlich. Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie keine Ernährungstherapie, sondern einen Präventionskurs buchen möchten, können Sie auf uns zukommen, dann beraten wir Sie individuell. Die Kosten für einen Präventionskurs würden wir Ihnen individuell mitteilen.
Diese Unterlagen reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein:
- Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
- Den von Ihnen ausgefüllten Kostenvoranschlag
- Gegebenenfalls einen Nachweis über meine berufliche Qualifikation
Bitte beachten Sie: Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten nur dann, wenn die Genehmigung vor Beginn der Ernährungstherapie eingeholt wurde.
Sobald Sie eine Zusage der Krankenkasse zur Kostenbeteiligung erhalten haben, können wir mit der Terminplanung starten. Auch hier können Sie uns gerne per Mail, WhatsApp oder per Telefon kontaktieren.
Nach den angesetzten Beratungseinheiten erhalten Sie über die erbrachte Leistung eine Rechnung. Sie müssen zuerst in Vorleistung treten, da eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse nicht erfolgt. Die Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel nach Einreichung der Gesamtrechnungen.
Senden Sie bitte uns folgende Dokumente vor der ersten Beratung digital überMail: info@kathrin-mangold.de oder WhatsApp (+49 171 29 21 460) zu (z. B. eingescannt oder fotografiert).
Hier die Downloads